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Aktenzeichen VIII B 25/29

Datum 28.11.1929

Leitsatz Kann eine Hemmung des Laufes der Frist des § 519 Abs. 6 ZPO. dadurch herbeigeführt werden, daß gegen einen das Armenrecht versagenden Beschluß eine bewußt unzulässige Beschwerde eingelegt wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407E4C0354

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