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Aktenzeichen VI 95/29

Datum 19.12.1929

Leitsatz 1. Inwieweit gehören die Aufschüttung und die Abbaggerung von Bergwerkshalden zum Betrieb des Bergwerks im Sinne von § 148 des preußischen Allgemeinen Berggesetzes? 2. Unter welchen Umständen kann aus § 26 der Gewerbeordnung Ersatz für Schäden verlangt werden, die durch Fabrikhaldenbrände den benachbarten Grundstücken zugefügt werden? 3. Welche Voraussetzungen und welchen Inhalt hat der Anspruch auf Beseitigung von Beeinträchtigungen nach § 1004 BGB.? 4. Inwiefern ist es gegenüber den Ansprüchen unter 2 und 3 von Bedeutung, wenn der geschädigte Nachbar der Heranführung der später in Brand geratenen Halden an sein Grundstück zugestimmt hatte?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407F080029

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