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Aktenzeichen IV 153/29
Datum 23.12.1929
Leitsatz 1. Findet auf die Pfandbriefe öffentlichrechtlicher Grundkreditanstalten der § 46 AnlAblG. Anwendung oder sind sie nach §§ 47 flg. AufwG. aufzuwerten? 2. Wie ist im Falle des § 48 AufwG. die Teilungsmasse zu bilden? Wann liegt eine Deckungszusage vor?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407F0A0040
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