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Aktenzeichen II 185/29
Datum 01.07.1930
Leitsatz Gilt die Formvorschrift des § 15 Abs. 4 GmbHG. auch dann, wenn sich jemand der Gesellschaft gegenüber zur Erwerbung eines Geschäftsanteils verpflichtet, der ihm dadurch verschafft werden soll, daß auf Veranlassung der Gesellschaft ein Gesellschafter seinen Geschäftsanteil ganz oder zum Teil an ihn abtritt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407F0D0065
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