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Aktenzeichen II B 16/29
Datum 10.01.1930
Leitsatz Kommt bei der Firma einer Gesellschaft mbH., die allein dem Gegenstand des Unternehmens entnommen ist, für die Frage, ob sie geeignet ist, eine Täuschung über die Art oder den Umfang des Geschäfts herbeizuführen, nur ein etwaiger Zusatz (HGB. § 18 Abs. 2) oder die ganze Firma in ihrem Gesamteindruck in Betracht?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407F0F0077
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