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Aktenzeichen VII 277/29

Datum 14.01.1930

Leitsatz 1. Zur Abgrenzung des nichtrevisiblen Landesrechts vom Reichsrecht. 2. Ist dem Art. 153 der Reichsverfassung zu entnehmen, daß auch für Angriffe gegen die Rechtswirksamkeit eines über die Enteignungsentschädigung geschlossenen Vergleichs der Rechtsweg bei den ordentlichen Gerichten offengehalten werden muß?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407F110095

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