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Aktenzeichen III 160/29

Datum 17.01.1930

Leitsatz Ist der Beschluß, durch den das Vormundschaftsgericht dem Pfleger eine Vergütung von bestimmter Höhe zubilligt, für den Prozeßrichter auch dann bindend, wenn an Stelle des Pflegebefohlenen ein Dritter durch Schuldübernahmevertrag die Kosten der Pflegschaft übernommen hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407F150103

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