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Aktenzeichen III 134/29

Datum 17.01.1930

Leitsatz 1. Betreibt die Ehefrau auch dann ein selbständiges Erwerbsgeschäft, wenn sie Teilhaberin einer offenen Handelsgesellschaft ist? 2. Gehören zum Vorbehaltsgut nur die Erträgnisse des Erwerbsgeschäfts oder auch das Stammvermögen der Frau, soweit es im Geschäft angelegt ist? 3. Bedarf die Frau der ehemännlichen Zustimmung zu einem Vertrag, durch den sie der Auflösung der offenen Handelsgesellschaft und dem Übergang des Geschäfts auf den bisherigen anderen Teilhaber zustimmt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407F160110

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