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Aktenzeichen VIII 345/29
Datum 30.01.1930
Leitsatz 1. Setzt § 606 Abs. 2 Satz 2 ZPO. voraus, daß der Ehemann zur Zeit der Eheschließung oder wenigstens zwischen Eheschließung und Klagerhebung die deutsche Staatsangehörigkeit besessen hat? 2. Umfaßt § 606 Abs. 3 Satz 1 ZPO. (im Gegensatz zu § 606 Abs. 4) auch die Staatenlosen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407F250195
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