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Aktenzeichen I 220/29

Datum 05.02.1930

Leitsatz 1. Wem gegenüber hat der Beklagte den Rechtsstreit aufzunehmen, wenn Klägerin eine Aktiengesellschaft ist, über deren Vermögen dann das Konkursverfahren eröffnet worden ist, und wenn es sich ferner um einen Aktivprozeß der Konkursmasse handelt und der Konkursverwalter die Aufnahme abgelehnt hat? 2. Rechtfertigt eine nur wörtliche Störung eines Patent- oder Gebrauchsmusterrechts die Erhebung einer Feststellungsklage oder muß der Inhaber des Rechts eine Leistungsklage auf Anerkennung des Rechts erheben? 3. Über Betriebserfindung und Diensterfindung. 4. Welche rechtliche Bedeutung hat die dienstliche Anweisung an Angestellte oder Beamte, daß die Verwertung von eigenen Erfindungen nur mit dienstlicher Genehmigung gestattet sei?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407F260197

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