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Aktenzeichen IV 741/28

Datum 24.02.1930

Leitsatz 1. Sind bei der Auseinandersetzung des Vermögens einer Küsterlehrerstelle gemäß § 30 Abs. 6, 7 des preuß. Volksschulunterhaltungsgesetzes vom 28. Juli 1906 die Eigentumsverhältnisse oder die öffentlichrechtliche Zweckbestimmung der bisher gemeinschaftlich benutzten Vermögensstücke zugrunde zu legen? 2. Über das Vorhandensein und die Rechtsnatur einer sog. Küsterlehrerpfründe.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407F2E0251

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