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Aktenzeichen VII 504/29

Datum 25.02.1930

Leitsatz Über die Pfändung von Ansprüchen des Versicherungsnehmers aus einem Lebensversicherungsvertrag, nach dem die Versicherungssumme vorbehaltlich des Widerrufs des Versicherungsnehmers an einen Dritten gezahlt werden soll. Muß der Pfändungsgläubiger den Widerruf vor Eintritt des Versicherungsfalls erklären, um den Dritten vom Bezug der Versicherungssumme auszuschließen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407F300269

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