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Aktenzeichen III 148/29
Datum 10.01.1930
Leitsatz 1. Inwieweit kann für den Verzicht eines Wohnungsamtes auf die Ausübung seines Rechts zur Beschlagnahme von Wohnraum eine Abgeltung statt durch Überlassung anderer Wohnräume auch durch Entrichtung eines Barbetrags an die Gemeinde für Wohnungsbauzwecke geleistet werden? 2. Kann gegenüber dem Verlangen nach Rückerstattung einer zu solchem Zwecke gezahlten Geldsumme ein Einwand aus § 817 Satz 2 BGB. erhoben werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407F320276
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