zurück

Aktenzeichen VII B 5/30

Datum 28.02.1930

Leitsatz Kann der ein Rechtsmittel wegen Fristversäumung verwerfende Beschluß, wenn gegen die Fristversäumung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erteilt ist, noch mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, damit das Rechtsmittelgericht den Beschluß aufhebe?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407F350287

Download PDF

zurück