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Aktenzeichen VII B 5/30
Datum 28.02.1930
Leitsatz Kann der ein Rechtsmittel wegen Fristversäumung verwerfende Beschluß, wenn gegen die Fristversäumung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erteilt ist, noch mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, damit das Rechtsmittelgericht den Beschluß aufhebe?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407F350287
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