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Aktenzeichen II 424/29
Datum 28.02.1930
Leitsatz 1. Unter welchen Voraussetzungen sind die Ansprüche auf Unterlassung und auf Schadensersatz aus § 1 UnlWG. verwirkt? Welche Bedeutung hat dabei namentlich der gute Glaube des Verletzers? 2. Kann die Verwirkung solcher Ansprüche auch anderen nach § 13 UnlWG. klageberechtigten Personen oder Verbänden entgegengehalten werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407F3D0321
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