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Aktenzeichen III 90/29

Datum 04.03.1930

Leitsatz 1. Waren die Vorsitzenden der früheren rheinischen Gewerbegerichte unmittelbare Staatsbeamte? 2. Setzt der Begriff des Nebenamtes voraus, daß sein Inhaber zugleich Inhaber eines Hauptamtes ist? 3. Zur rechtlichen Stellung der Vorsitzenden der früheren Kaufmannsgerichte.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746407F3E0329

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