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Aktenzeichen III 208/29

Datum 25.03.1930

Leitsatz 1. Ist die Ruhegehaltskasse der Landbürgermeistereien und Landgemeinden der Rheinprovinz Beteiligte in dem Beschlußverfahren, das ein rheinischer Landbürgermeister auf Grund von § 7 des preuß. Kommunalbeamtengesetzes vom 30. Juli 1899 vor dem Kreisausschuß zur Feststellung seiner Pensionsansprüche anhängig macht? 2. Hat der in dem Verfahren ergehende Beschluß des Kreisausschusses materielle Rechtskraft gegenüber der Ruhegehaltskasse?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464080080057

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