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Aktenzeichen IV 341/29
Datum 27.03.1930
Leitsatz 1. Welches ist der Zeitpunkt, in dem die Hypothek bestehen muß, damit die im § 416 BGB. bezeichneten Folgen der Mitteilung der Schuldübernahme eintreten? 2. Genügt es, wenn die nach § 20 AufwG. ausgeschlossene dingliche Haftung erst durch § 14 der Aufwertungsnovelle begründet wird, die Frist des § 416 BGB. aber beim Inkrafttreten der Novelle schon abgelaufen war?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640800B0068
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