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Aktenzeichen IV 570/29

Datum 31.03.1930

Leitsatz Inwieweit steht der Geltendmachung einer persönlichen Eigenschaft als Eheanfechtungsgrund der Umstand entgegen, daß der Kläger von dieser Eigenschaft schon während eines früheren Eheprozesses Kenntnis gehabt hatte?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640800C0074

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