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Aktenzeichen VI 383/29

Datum 24.03.1930

Leitsatz 1. Kann auf Feststellung eines Rechtsverhältnisses der einen Prozeßpartei zu einem Dritten geklagt werden? 2. Liegt ein Verstoß gegen die guten Sitten darin, daß der deutsche Bühnenverein seinen Mitgliedern die Einhaltung von Höchstsätzen bei Vergütungen an Dirigenten, Opernsänger und Opernsängerinnen vorschreibt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464080100092

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