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Aktenzeichen VI 380/29
Datum 31.03.1930
Leitsatz Kann der frühere Gläubiger auch dann Aufwertung fordern, wenn erst nach der Abtretung des Anspruchs die Hypothek zugleich mit dem Rechtsübergang eingetragen und der Hypothekenbrief dem neuen Gläubiger ausgehändigt worden ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464080150129
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