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Aktenzeichen I 283/29

Datum 09.04.1930

Leitsatz 1. Zur Auslegung einer Gebrauchsmuster-Anmeldung. 2. Welche Anforderungen sind an die Offenbarung des Erfindungsgedankens bei einem Gebrauchsmuster zu stellen? 3. Zum Begriff der neuen Gestaltung in § 1 GebrMG., insbesondere in dem Falle, daß sie das Ergebnis eines neuen Verfahrens ist. 4. Genügt eine geringe Verschiedenheit gegenüber Vorbekanntem? Muß sie nach außen hin in die Erscheinung treten? Muß sie durch die menschlichen Sinne ohne weitere Hilfsmittel wahrnehmbar sein?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464080200205

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