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Aktenzeichen VIII 45/30
Datum 07.04.1930
Leitsatz Liegt schon dann eine Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens vor, wenn der Grund der Ausschließung der Öffentlichkeit bei Verkündung des die Ausschließung anordnenden Beschlusses nicht angegeben worden ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464080220216
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