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Aktenzeichen V 402/29
Datum 26.04.1930
Leitsatz Kann sich der Ersterwerber einer Darlehenshypothek, für die bei ihrer Eintragung im Grundbuch der Vorrang vor einem älteren Recht eingetragen ist, wegen des Rangvermerks auf den öffentlichen Glauben des Grundbuchs berufen, wenn das Darlehen erst nach der Eintragung der Hypothek ausgezahlt, die Erklärung des zurücktretenden Berechtigten aber gefälscht ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640802D0276
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