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Aktenzeichen VI 665/29

Datum 28.04.1930

Leitsatz Unter welchen Voraussetzungen macht sich das Reich schadensersatzpflichtig, wenn es die Anbringung eines Seezeichens unterläßt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464080360353

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