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Aktenzeichen VI 665/29
Datum 28.04.1930
Leitsatz Unter welchen Voraussetzungen macht sich das Reich schadensersatzpflichtig, wenn es die Anbringung eines Seezeichens unterläßt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464080360353
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