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Aktenzeichen VI 445/29

Datum 12.05.1930

Leitsatz 1. Welche Ansprüche hat der Veräußerer eines Grundstücks gegen den Käufer, wenn er auf dessen Ansuchen die Hypothekengläubiger befriedigt hat, nachdem diese die Genehmigung zur vereinbarten Schuldübernahme versagt und die Hypotheken gekündigt hatten? 2. Begründet es einen Unterschied, ob die Hypothekenforderungen vor oder nach dem Eigentumsübergang auf den Käufer beglichen worden sind? 3. Zum Erfordernis der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464081070027

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