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Aktenzeichen III 291/29

Datum 13.05.1930

Leitsatz 1. Ist bei der Klage eines Volksschullehrers gegen den Preußischen Staat auf Feststellung einer anderen Berechnung seines ruhegehaltsfähigen Diensteinkommens ein rechtliches Interesse an alsbaldiger Feststellung eines Rechtsverhältnisses anzuerkennen? 2. Muß eine solche Klage gegen den Preußischen Staat oder gegen die Landesschulkasse gerichtet werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464081080031

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