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Aktenzeichen IV 155/29

Datum 24.03.1930

Leitsatz 1. Gilt die Vermutung des § 579 II 11 ALR., daß das Kirchenpatronat auf einem Gut oder Grundstück hafte, auch für lastenfreie Patronate? 2. Geht das dingliche Patronatsrecht bei Veräußerung von Teilen des Gutes, auf dem es haftet, auf die Erwerber der Trennstücke über? Kommt es dabei darauf an, ob das Patronat mit Lasten verbunden oder lastenfrei ist? 3. Zum Begriff der "Kirchlehen" in den früher kursächsischen Ländern.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640810F0067

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