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Aktenzeichen VI 602/29

Datum 26.05.1930

Leitsatz 1. Wann ist ein ursächlicher Zusammenhang eines Unfalls mit dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs anzunehmen? 2. Kann einer Betriebsverwaltung, die wegen eines Unfalls eines Beamten den Schadensurheber auf Grund des Beamten-Unfallfürsorgegesetzes in Anspruch nimmt, eigene Mitverursachung entgegengehalten werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640811A0128

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