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Aktenzeichen V 429/29
Datum 04.06.1930
Leitsatz 1. Kann die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auf Grund von § 16 des Gesetzes über die Verzinsung aufgewerteter Hypotheken usw. vom 9. Juli 1927 (RGBl. I S. 171) nur gegenüber einem bestimmten Schuldner erteilt werden? 2. Ist der Antrag auf Erteilung der Wiedereinsetzung nach der bezeichneten Vorschrift an eine Frist gebunden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464081260186
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