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Aktenzeichen IV 474/29

Datum 05.06.1930

Leitsatz 1. Nach welchen Merkmalen bestimmt sich, ob eine öffentlichrechtliche Kreditanstalt eine Grundkreditanstalt im Sinne des § 47 AufwG. ist? 2. Unter welchen Voraussetzungen ist ein Provinzialinstitut (Provinzialhilfskasse) eine Bankanstalt einer preußischen Provinz im Sinne des § 16 Nr. 4 der Zweiten Durchführungsverordnung zum Anleiheablösungsgesetz vom 2. Juli 1926? 3. Verstößt § 44 AnlAblG. gegen Art. 153 RVerf.?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464081270189

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