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Aktenzeichen VI 835/29
Datum 16.05.1930
Leitsatz 1. Was ist unter Ansprüchen zu verstehen, welche die Zahlung einer bestimmten in Mark ausgedrückten Geldsumme zum Gegenstand haben? 2. Nach welchen Grundsätzen ist ein Geldzehntenanspruch des sächsischen Bergrechts aufzuwerten?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640812C0216
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