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Aktenzeichen VII 588/29

Datum 20.06.1930

Leitsatz 1. Zur Auslegung des § 16 Abs. 3 des preuß. Stempelsteuergesetzes vom 27. Oktober 1924. 2. Unterliegt ein in Preußen notariell beurkundeter Vertrag über eine Annahme an Kindesstatt auch dann der Versteuerung nach Tarifstelle 2 dieses Gesetzes, wenn er durch ein nichtpreußisches Gericht bestätigt wurde?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640812F0232

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