zurück

Aktenzeichen IV 59/30

Datum 23.06.1930

Leitsatz 1. Wann liegt in der letztwilligen Zuwendung des Pflichtteils die Anordnung eines Vermächtnisses und nicht bloß eine ausdrückliche Anerkennung des kraft Gesetzes bestehenden Pflichtteilsanspruchs? 2. Hat ein auf den doppelten Pflichtteilsbetrag eingesetzter Vermächtnisnehmer ein klagbares Recht auf Auskunft über den Bestand des Nachlasses durch Vorlegung und nötigenfalls eidliche Bekräftigung eines Bestandsverzeichnisses? 3. Über das Verhältnis der Inventarpflicht des Erben zu der ihm gegenüber einem Pflichtteilsberechtigten und unter Umständen auch gegenüber einem Vermächtnisnehmer obliegenden Auskunftspflicht. 4. Sind die sämtlichen Miterben offenbarungseidpflichtig, wenn das Bestandsverzeichnis, durch das über den Bestand des Nachlasses Auskunft erteilt werden soll, von einem Miterben zugleich im Auftrage der übrigen Erben aufgestellt worden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464081310239

Download PDF

zurück