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Aktenzeichen VI 535/29
Datum 19.06.1930
Leitsatz Liegt eine wirksame Verfügung der Miterben vor, wenn der eine Miterbe zu der von dem andern vorgenommenen Verfügung vorher seine Einwilligung erklärt hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464081380284
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