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Aktenzeichen VI 535/29

Datum 19.06.1930

Leitsatz Liegt eine wirksame Verfügung der Miterben vor, wenn der eine Miterbe zu der von dem andern vorgenommenen Verfügung vorher seine Einwilligung erklärt hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464081380284

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