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Aktenzeichen VII 589/29
Datum 01.07.1930
Leitsatz 1. Gehört zur Verschmelzung mehrerer Gesellschaften stempelrechtlich die Erhöhung des Gesellschaftskapitals der übernehmenden Gesellschaft? 2. Ist für die Verschmelzung mehrerer Gesellschaften nur die reichsgesetzliche Gesellschaftssteuer auf Grund des Kapitalverkehrsteuergesetzes oder des Steuermilderungsgesetzes zu erheben? Oder wird für die Übertragung des Vermögens der sich auflösenden Gesellschaft auf die übernehmende Gesellschaft auch der landesgesetzliche Kaufvertragsstempel geschuldet?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640813D0312
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