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Aktenzeichen VII 624/29

Datum 16.09.1930

Leitsatz 1. Unterliegen die Bereicherungsansprüche, die ein Gartenarchitekt aus der teilweise bewirkten Ausführung eines Chausseebaues herleitet, der kurzen Verjährung? 2. Verwirkt der Gläubiger, der zunächst einen Teil seines Aufwertungsanspruchs eingeklagt hat, den Rest dieses Anspruchs, wenn er mit dessen Geltendmachung zu lange wartet?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640814A0401

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