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Aktenzeichen II 401/84
Datum 17.02.1885
Leitsatz Kann die Löschung eines (ausländischen) Warenzeichens aus dem Grunde, weil dessen Eintragung unzulässig gewesen sei (§. 10 Abs. 2 und §. 11 des Markenschutzgesetzes), verlangt werden, wenn der Anmeldende zwar den in §. 20 Ziff. 2 des Gesetzes erforderten Nachweis geführt hat, nachträglich aber sich zeigt, daß in dem Heimatslande des Anmelders ein Schutz für das Zeichen nicht besteht?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400D010001
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