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Aktenzeichen III 56/85
Datum 08.04.1885
Leitsatz Finden die Vorschriften des §. 1 des Haftpflichtgesetzes vom 7. Juni 1871 Anwendung auf Unfälle, welche bei dem Betriebe von Eisenbahnen in Bergwerken, und welche lediglich den Zwecken des Bergbaues dienen, sich ereignet haben?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400D080017
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