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Aktenzeichen I 42/85

Datum 22.04.1885

Leitsatz Ist Art. 335 H.G.B. auf Kaufverträge anwendbar, welche ein Gutsbesitzer als Verkäufer mit einer Samenhandlung als Käuferin über bedeutende, aus seiner Ernte eines bestimmten künftigen Jahres zu entnehmende Quantitäten Samen erster Nachzucht aus Originalsaat einer vorzüglich angesehenen Produktionsstelle abschließt? Besteht bei einem solchen Kaufe für die Käuferin die Verpflichtung solchen Samen abzunehmen, welcher als Handelsgut nicht anzusehen ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400D0A0022

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