zurück

Aktenzeichen III 227/84

Datum 16.12.1884

Leitsatz 1. Klage der Genossenschaft auf Rückzahlung zuviel bezahlter Dividenden gegen die Genossenschaftsmitglieder. 2. Genügt zur Ausschließung dieser Klage die Wissenschaft des Aufsichtsrates, daß die zurückverlangten Dividenden nicht hätten zur Verteilung kommen sollen? 3. Kann die endgültige Beschlußfassung darüber, was alljährlich als Reingewinn zu betrachten und zu verteilen sei, dem Aufsichtsrate durch das Genossenschaftsstatut übertragen werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400D0B0025

Download PDF

zurück