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Aktenzeichen V 403/84

Datum 20.05.1885

Leitsatz 1. Gewerbeordnung. Gehören Nachbarrechte zu den auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhenden Rechten? 2. Finden die Präklusionsvorschriften des §. 17 und die Beschränkung der Rechtsverfolgung des §. 19 der Gewerbeordnung auf sie Anwendung? 3. Ist der Anspruch eines Müllers wegen Entziehung des zum Mühlenbetriebe notwendigen Wassers durch einen oberhalb liegenden Uferbesitzer nach preußischem Rechte als Nachbarrecht aufzufassen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400D130052

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