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Aktenzeichen I 373/83

Datum 21.11.1883

Leitsatz 1. Haftet der Spediteur für einen durch verzögerte Absendung des über die von ihm versandten Güter ausgestellten Konnossementes entstandenen Schaden? Gehört es zu der dem Spediteur obliegenden Sorgfalt, die Konnossementes über die von ihm versandten Güter so zeitig nach dem Bestimmungsorte zu befördern, daß dieselben bei Ankunft der Güter sich in den Händen der Empfänger befinden können? Pflicht des Spediteurs, den Empfänger eventuell telegraphisch zu benachrichtigen? 2. Fehlt es in rechtlicher Beziehung an dem Kausalzusammenhange mit dem Verschulden, wenn das in concreto eingetretene schadenbringende Ereignis zwar möglich war, aber nicht vorausgesehen werden mußte? 3. Worin besteht der Schade des Absenders, wenn dieser beordert hat, daß die Ware dem Empfänger nur gegen Zahlung eines gewissen Nachnahmebetrages verabfolgt werden solle, der Empfänger sie aber ohne diese Zahlung erhalten hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400D150060

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