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Aktenzeichen I 392/83

Datum 08.12.1883

Leitsatz 1. Begriff der Seefahrt im Gegensatze zu der Schifffahrt auf Flüssen und Binnengewässern. 2. Unter welchen Voraussetzungen ist ein von einem Frachtführer oder Rheder aufgestellter Prospekt als lex contractus für die von ihm abgeschlossenen einzelnen Geschäfte zu betrachten? Besteht eine Pflicht der mit ihm Kontrahierenden, sich mit einem solchen Prospekte bekannt zu machen? 3. Unter welchen Voraussetzungen ist eine vom Frachtführer ausgestellte Urkunde als Ladeschein aufzufassen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400D160068

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