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Aktenzeichen I 502/83

Datum 13.02.1884

Leitsatz 1. Fällt es unter die dem Schiffer gesetzlich erteilte Vollmacht, wenn derselbe außerhalb des Heimatshafens des Schiffes eine Reparatur vornehmen läßt, welche nicht zur Wiederherstellung der Seetüchtigkeit des Schiffes notwendig ist, sondern nur bezweckt, dem Schiffe seine bisherige Klasse zu erhalten? 2. Ist der Schiffer außerhalb des Heimatshafens befugt, Anerkennungsverträge abzuschließen oder Beweisdokumente auszustellen, welche sich auf Rechtsgeschäfte beziehen, die der Schiffer innerhalb seiner Befugnisse eingegangen ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400D170079

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