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Aktenzeichen I 75/84
Datum 16.04.1884
Leitsatz Findet das Reichsgesetz vom 4. Juli 1868, betreffend die privatrechtliche Stellung der Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, auch Anwendung auf die in Gemäßheit eines früheren Landesgesetzes bereits gebildeten und eingetragenen Genossenschaften, welche unter dem Reichsgesetze fortbestehen und auf Grund desselben eingetragen sind? Gilt dies insbesondere bezüglich des dem früheren Landesgesetze noch unbekannten Umlageverfahrens?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400D1B0104
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