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Aktenzeichen I 51/85
Datum 29.04.1885
Leitsatz Sind Briefe, welche den bereits erfolgten Abschluß eines der im Tarife Nr. 4 lit. a des Gesetzes vom 1. Juli 1881, betreffend die Erhebung von Reichsstempelabgaben, bestätigen, nicht zu den "Briefen über die unter a bezeichneten Geschäfte" im Sinne der Bestimmung unter Nr. 3 der "Befreiungen" zu rechnen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400D270161
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