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Aktenzeichen III 266/84

Datum 20.01.1885

Leitsatz 1. Ist der im römischen Rechte bestehende Satz, daß die Kautionsleistung demjenigen, welchem in einer letztwilligen Verfügung der Nießbrauch vermacht ist, vom Testator nicht erlassen werden kann, im heutigen Rechte noch in Geltung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400D2A0170

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