zurück

Aktenzeichen III 248/84

Datum 06.02.1885

Leitsatz 1. Kann der vorläufig nur auf einen Teil der Forderung des Klägers belangte Schuldner eine den ganzen Betrag derselben nicht erreichende Gegenforderung zunächst gegen den eingeklagten Forderungsteil zur Aufrechnung bringen? 2. Pfändung einer dem Schuldner und dritten Personen gemeinschaftlich zustehenden Forderung. 3. Wesen des Mitbesitzes. 4. Form der Übertragung eines ideellen Eigentumsanteiles an einen Miteigentümer. 5. Unter welchen Voraussetzungen kann der dritte Eigentümer einer im Wege einer Zwangsvollstreckung gepfändeten und verkauften Sache von dem Gläubiger die Herausgabe des Erlöses beanspruchen? 6. Bedeutung und Gegenstand der actio negotiorum gestorum directa in ihrer Richtung gegen denjenigen, welcher ein fremdes Geschäft für sich geführt hat, indem er dasselbe für das seinige hielt.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400D2B0172

Download PDF

zurück