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Aktenzeichen V 413/84

Datum 04.03.1885

Leitsatz Muß der Erwerber eines Grundstückes, für welches irrtümlich zwei Grundbuchblätter bestehen, eine vor seinem Erwerbe rechtsgültig bestellte und auf einem dieser Blätter eingetragene Hypothek wider sich gelten lassen, wenn er nur das Blatt gekannt hat, auf welchem die Eintragung fehlte?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400D3A0246

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